Wer eine AGB-Klausel verwendet, wonach der Kunde mit der Buchung dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrags anbietet, kann sich nicht darauf berufen, nur Reisevermittler zu sein, auch wenn er sich in der “Rechnung/Bestätigung” als Vermittler bezeichnet.
LG Düsseldorf, 28.01.2010 - Az: 22 S 17/10
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