Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der
Schadensminderungspflicht auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen „freien Werkstatt“ verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen.
Der BGH hat unter anderem mit Urteil vom 23.02.2010 - Az:
VI ZR 91/09 - (erneut)über die Zulässigkeit von Werkstattverweisen entschieden und diese unabhängig von der durch den vorgerichtlich vom Geschädigten bestellten Sachverständigen genutzten Berechnungsmethode für zulässig erachtet.