Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.275 Anfragen

Informationspflicht über Pass- und Visumspflichten auch bei Nicht-EU-Bürgern!

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zwar gilt die sich aus §§ 4 und 5 BGB-InfoV ergebende Pflicht zur Unterrichtung über Pass- und Visumspflichten nicht für Nicht-EU-Bürger, dennoch ist der Veranstalter und der Vermittler als Erfüllungsgehilfe verpflichtet, nichtdeutsche Kunden über Einreisevorschriften bei der Buchung zu informieren, wenn eine fremde Staatsangehörigkeit des Kunden erkennbar ist.

Dies war vorliegend der Fall, weil bei Buchung der Reise der Reiseausweis im Original vorgelegen hatte. Danach ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiterin des Veranstalters aufgrund eines Anrufs beim Servicecenter und auch den Reisebüromitarbeitern, die diesen Anruf getätigt hatten, sowohl die konkret geplante Reise als auch der Dokumentenstatus des Reisenden bekannt gewesen sind.

Eine solche Informationspflichtverletzung stellt einen erheblichen Reisemangel im Sinne von § 651 e I 1 BGB dar, der zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.

In der Rückreise des Reisenden nach verweigerter Einreise nach Slowenien lag vorliegend eine konkludente Kündigung des Reisevertrages vor. Spätestens in der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber dem Veranstalterist eine Kündigung gem. § 651 e BGB zu sehen.

Einer Fristsetzung gem. § 651 e II 1 BGB bedurfte es nicht, da zum einen eine Abhilfe unmöglich war und der Reisende aufgrund der Gesamtumstände auch ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung des Reisevertrages hatte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant