Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.608 Anfragen

Informationspflicht über Pass- und Visumspflichten auch bei Nicht-EU-Bürgern!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zwar gilt die sich aus §§ 4 und 5 BGB-InfoV ergebende Pflicht zur Unterrichtung über Pass- und Visumspflichten nicht für Nicht-EU-Bürger, dennoch ist der Veranstalter und der Vermittler als Erfüllungsgehilfe verpflichtet, nichtdeutsche Kunden über Einreisevorschriften bei der Buchung zu informieren, wenn eine fremde Staatsangehörigkeit des Kunden erkennbar ist.

Dies war vorliegend der Fall, weil bei Buchung der Reise der Reiseausweis im Original vorgelegen hatte. Danach ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiterin des Veranstalters aufgrund eines Anrufs beim Servicecenter und auch den Reisebüromitarbeitern, die diesen Anruf getätigt hatten, sowohl die konkret geplante Reise als auch der Dokumentenstatus des Reisenden bekannt gewesen sind.

Eine solche Informationspflichtverletzung stellt einen erheblichen Reisemangel im Sinne von § 651 e I 1 BGB dar, der zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.

In der Rückreise des Reisenden nach verweigerter Einreise nach Slowenien lag vorliegend eine konkludente Kündigung des Reisevertrages vor. Spätestens in der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber dem Veranstalterist eine Kündigung gem. § 651 e BGB zu sehen.

Einer Fristsetzung gem. § 651 e II 1 BGB bedurfte es nicht, da zum einen eine Abhilfe unmöglich war und der Reisende aufgrund der Gesamtumstände auch ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung des Reisevertrages hatte.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.608 Beratungsanfragen

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant