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Fastenvorschriften auch für Nichtmuslime - Reisebüro muss aufklären!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bucht ein Reisender eine Reise in den Oman, so hat das Reisebüro darüber zu informieren, dass es dort während des Ramadan auch Nichtmuslimen untersagt ist, in der Zeit zwischen Sonnenauf- und -Untergang in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken und zu rauchen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Reisende angibt, zu wissen, dass die Reisezeit in den Ramadan

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Hont Péter HetényiMartin BeckerDr. jur. Rochus Schmitz

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