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Fastenvorschriften auch für Nichtmuslime - Reisebüro muss aufklären!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bucht ein Reisender eine Reise in den Oman, so hat das Reisebüro darüber zu informieren, dass es dort während des Ramadan auch Nichtmuslimen untersagt ist, in der Zeit zwischen Sonnenauf- und -Untergang in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken und zu rauchen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Reisende angibt, zu wissen, dass die Reisezeit in den Ramadan

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LG Dortmund, 24.08.2007 - Az: 17 S 45/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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