Der Endpreis einer Reise muss von Anbietern von Reservierungssystemen für Flug-und Pauschalreisen im Internet nicht sofort angegeben werden. Der Anwender muss jedoch von Anfang an klar und unmissverständlich auf zusätzliche Gebühren und Steuern hingewiesen werden.
BGH - Az: I ZR 222/00
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