Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.081 Anfragen

Zahlt die Reiserücktrittskostenversicherung bei Reiserücktritt wegen Gastroenteritis?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine unerwartet schwere Erkrankung, die der Eintritt der Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R. erfordert, liegt nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis attestiert wird, bei der Diagnose aber lediglich ein Behandlungstermin stattfand und das Attest keinen Hinweis auf einen festgestellten schweren Krankheitszustand enthält.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemaß § 2 Ziff. 1 der Versicherungsbedingungen besteht der Versicherungsschutz, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Die unerwartet schwere Erkrankung ist dabei nach § 3 Ziff. 3 der Bedingungen durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.

Nach der Rechtsprechung muss eine schwere Erkrankung hierbei objektiv gegeben sein, d.h. der ärztliche Verdacht der schweren Form einer Krankheit, die auch leicht verlaufen kann, genügt nicht, wenn sich keine Indizien für die schwere Form feststellen ließen.

Dem Kläger ist vorliegend nicht der Nachweis gelungen, dass er aufgrund einer schweren Erkrankung im Sinne der Bedingungen der Beklagten nicht in der Lage war, die Reise anzutreten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant