Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.192 Anfragen

Wenn die Kreuzfahrt die Gäste krank macht ...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren die hygienischen Verhältnisse auf einem Kreuzfahrtschiff derart miserabel - insbesondere was das Geschirr und die Gläser anging - dass die Reisenden teilweise erheblich erkrankten (hier: Magen- und Darmerkrankungen). Für die Ursächlichkeit der Hygienemängel sprach hier ein nicht widerlegter Beweis des ersten Anscheins, da ab Beginn der Kreuzfahrt eine zunehmende und insgesamt signifikant hohe Zahl Reisender gleiche oder ähnliche Krankheitssymptome erlitten wie die klagenden Reisenden.
Dies rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises um 38% nebst Schmerzensgeld - aber keinen Anspruch wegen vertaner Urlaubszeit. Hierfür müsste die Minderungsquote 50% erreichen.


AG Solingen, 01.09.2010 - Az: 14 C 143/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant