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Teures Herz für Tiere

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein Kleintier bremst, einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil des Schadens zu tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin, die für eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.


AG Solingen - Az: 10 C 49/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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