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Teures Herz für Tiere

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein Kleintier bremst, einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil des Schadens zu tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin, die für eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.


AG Solingen - Az: 10 C 49/03

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