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Teures Herz für Tiere

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein Kleintier bremst, einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil des Schadens zu tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin, die für eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.


AG Solingen - Az: 10 C 49/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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