Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein Kleintier bremst, einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil des Schadens zu tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin, die für eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.
AG Solingen - Az: 10 C 49/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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