Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.000 Anfragen

Auffahrunfall mit HWS-Distorsion mit Schädelprellung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Verkehrsunfallgeschädigter eine HWS-Distorsion ersten Grades sowie eine Schädelprellung mit Commotio Cerebri erlitten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch den Unfall entstandenen Kosten für ärztliche und krankengymnastische Behandlungen sowie Medikamente.

Bei einer sachverständigenseits festgestellten Halswirbelsäulendistorsion mit Schädelprellung und Commotio Cerebri, die eine vierwöchige Arbeitsunfähigkeit bewirkten und 16 krankengymnastische Behandlungen erforderlich machten, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,- € angemessen.


LG Ansbach, 11.03.2016 - Az: 2 O 577/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant