- Verkehrsrecht
- Urteile
Auffahrunfall mit HWS-Distorsion mit Schädelprellung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Hat ein Verkehrsunfallgeschädigter eine
HWS-Distorsion ersten Grades sowie eine Schädelprellung mit Commotio Cerebri erlitten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch den
Unfall entstandenen Kosten für ärztliche und krankengymnastische Behandlungen sowie Medikamente.
Bei einer sachverständigenseits festgestellten Halswirbelsäulendistorsion mit Schädelprellung und Commotio Cerebri, die eine vierwöchige
Arbeitsunfähigkeit bewirkten und 16 krankengymnastische Behandlungen erforderlich machten, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,- € angemessen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.670 Beratungsanfragen
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant