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Auffahrunfall mit HWS-Distorsion mit Schädelprellung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Hat ein Verkehrsunfallgeschädigter eine
HWS-Distorsion ersten Grades sowie eine Schädelprellung mit Commotio Cerebri erlitten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch den
Unfall entstandenen Kosten für ärztliche und krankengymnastische Behandlungen sowie Medikamente.
Bei einer sachverständigenseits festgestellten Halswirbelsäulendistorsion mit Schädelprellung und Commotio Cerebri, die eine vierwöchige
Arbeitsunfähigkeit bewirkten und 16 krankengymnastische Behandlungen erforderlich machten, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,- € angemessen.
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