Erleidet ein zum Verkehrsunfallzeitpunkt 21-jähriger Geschädigter (Beifahrer) unfallbedingt schwere Verletzungen mit unumkehrbaren Folgen (v.a. Paraplegie ab dem 6. Brustwirbelkörper, vollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen, kompletter Verlust der Sensibilität, Impotenz, Inkontinenz, skoliotische Abweichung des Rumpfes, neuropathische Schmerzen, depressive Störung mit Suizidalität, vollstationäre Dauerpflege), ist ein Gesamtschmerzensgeld i.H.v. 350.000,00 € angemessen.
OLG Zweibrücken, 23.06.2021 - Az: 1 U 20/20
ECLI:DE:POLGZWE:2021:0623.1U20.20.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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