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Benzin im Unfallfahrzeug ist zu ersetzen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im vorliegenden Fall hatte ein PKW einen sogenannten konstruktiven Totalschaden erlitten. Das Fahrzeug wird dementsprechend nicht weiter gefahren. Insofern ist der Kraftstoff, der sich noch im Fahrzeug befand nutzlos und stellt eine ersatzfähige Schadensposition dar. Hätte der Unfall nicht stattgefunden wäre der Kraftstoff verbraucht worden.

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Vielen Dank.

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Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

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