Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.343 Anfragen

Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Falle des Vertragsschlusses einer Kfz-Versicherung kommt § 5 VVG auch für die Erklärung des Versicherers, dass die Eingruppierung in die Schadensfreiheitsklasse unter Vorbehalt ergeht, zur Anwendung.

Dies ergibt sich daraus, dass die Erklärung im Versicherungsschein, dass die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse unter Vorbehalt erfolgt, vom Antrag abwich. Auf diese Abweichung ist nicht im Sinne des § 5 Abs.2 VVG hinreichend auffällig hingewiesen worden.

In auffälliger Weise hingewiesen wurde vorliegend lediglich auf das Widerrufsrecht. Der Hinweis auf die Abweichung vom Antrag erfolgte hingegen in nicht auffälliger Weise, d.h. ohne Hervorhebung oder Veränderung des Schriftbildes.


AG Solingen, 18.04.2013 - Az: 13 C 134/12

ECLI:DE:AGSG:2013:0418.13C134.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant