Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.523 Anfragen

Versicherungskündigung während des Urlaubs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers vor, wenn ihm eine mittels Einschreiben-Rückschein übermittelte Kündigung seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zugeht, weil der Versicherungsnehmer im Urlaub war, mit einer Kündigung mangels Prämienrückstand nicht rechnen musste und sofort nach der Rückkehr versucht wurde, das Einschreiben abzuholen.

Das Versicherungsverhältnis war daher vorliegend nicht als zum 01.01.2013 gekündigt anzusehen.


AG Solingen, 28.05.2015 - Az: 10 C 262/14

ECLI:DE:AGSG:2015:0528.10C262.14.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.523 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant