Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.193 Anfragen

Verfall des Urlaubsanspruchs: Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs (§§ 13 Abs. 1 BUrlG) am Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG) setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten zur Verwirklichung des Urlaubsanspruches genügt.

Die Verfallsregelung aus § 7 Abs. 3 BurlG greift unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit genüge getan hat. Diese Mitwirkungsobliegenheiten bestehen darin, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über über den Umfang des noch bestehenden Urlaubs informiert, ihn auf die für die Inanspruchnahme des Urlaubs maßgeblichen Fristen hinweist und ihn zudem auffordert, den Urlaub tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG, 19.02.2019 - Az: 9 AZR 423/16). Dabei trifft den Arbeitgeber im Prozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist, soweit er sich auf den Verfall berufen will.


ArbG Nordhausen, 10.09.2021 - Az: 4 Ca 13/21

ECLI:DE:ARBGNOR:2021:0910.4CA13.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.193 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant