- Reiserecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.903 Anfragen
Dreierkabine - aber nur Betten für zwei!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vorliegend hatte eine Familie eine Dreierkabine gebucht, die jedoch lediglich ein Doppelbett und ein sehr kurzes Sofa beinhaltete. Die Tochter konnte auf dem Sofa mit ausgestreckten Beinen nicht schlafen, so dass sich letztendlich drei Personen ins Doppelbett zwängten. Die Nachtruhe war deshalb zumindest eingeschränkt.
Der Zustand der Kabine wurde mit Fotos dokumentiert, vom Veranstalter eine Minderung verlangt. Dieser zeigte sich uneinsichtig, so dass die Sache vor Gericht endete. Der Gericht teilte die Ansicht der Reisenden: Wer für drei Personen Geld verlangt, muss auch für drei Personen eine ausreichende Schlafmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Konsequenz: Die Reisenden durften eine Minderung von 35% ansetzen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.903 Beratungsanfragen
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz