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Dreierkabine - aber nur Betten für zwei!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte eine Familie eine Dreierkabine gebucht, die jedoch lediglich ein Doppelbett und ein sehr kurzes Sofa beinhaltete. Die Tochter konnte auf dem Sofa mit ausgestreckten Beinen nicht schlafen, so dass sich letztendlich drei Personen ins Doppelbett zwängten. Die Nachtruhe war deshalb zumindest eingeschränkt.
Der Zustand der Kabine wurde mit Fotos dokumentiert, vom Veranstalter eine Minderung verlangt. Dieser zeigte sich uneinsichtig, so dass die Sache vor Gericht endete. Der Gericht teilte die Ansicht der Reisenden: Wer für drei Personen Geld verlangt, muss auch für drei Personen eine ausreichende Schlafmöglichkeit zur Verfügung stellen.

Konsequenz: Die Reisenden durften eine Minderung von 35% ansetzen.


AG Offenbach, 31.01.2001 - Az: 31 C 6017/00

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Dr. Peter Leithoff , Mainz