Ein Foto im Reisekatalog ist keinesfalls eine zugesicherte Eigenschaft - eine Abweichung berechtigt somit auch nicht zur Minderung des Reisepreises.
Fotos in Werbeprospekten uns somit auch Reisekatalogen werden immer von der günstigsten Seite her aufgenommen - dieses ist allgemein bekannt.
Es handelt sich somit nicht um falsche Prospektangaben, wenn es am Urlaubsort in Wirklichkeit anders aussieht.
Vorliegend wurde ein Hotel gebucht, neben dem sich auf dem Foto keine anderen Gebäude befanden. Tatsächlich war das Hotel von anderen Gebäuden umgeben. Die freie Lage war jedoch entsprechend der obigen Ausführung keine zugesicherte Eigenschaft.
Fotos in Werbeprospekten uns somit auch Reisekatalogen werden immer von der günstigsten Seite her aufgenommen - dieses ist allgemein bekannt.
Es handelt sich somit nicht um falsche Prospektangaben, wenn es am Urlaubsort in Wirklichkeit anders aussieht.
Vorliegend wurde ein Hotel gebucht, neben dem sich auf dem Foto keine anderen Gebäude befanden. Tatsächlich war das Hotel von anderen Gebäuden umgeben. Die freie Lage war jedoch entsprechend der obigen Ausführung keine zugesicherte Eigenschaft.
LG München I, 28.03.1980 - Az: 10 O 2364/80
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