Vorliegend verlangte eine Urlauberin, die eine Türkei-Reise gebucht hatte, wegen der Gebetsrufe, die im Hotel regelmäßig zu hören waren (5 x täglich à 10 Minuten) eine Minderung des Reisepreises. In der Türkei ist das Auftreten dieser Geräusche aber ortsüblich und daher als bloße Unannehmlichkeit hinzunehmen. Auch wenn das Minarett sich nicht direkt rechts neben dem Hotel befunden hätte, hätte die Urlauberin nicht darauf vertrauen können, dass sie durch solche Geräusche, aus einer anderen Richtung, nicht belästigt wird.
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AG Düsseldorf, 24.10.2008 - Az: 48 C 5461/08
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