Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Komfortzimmer mit 8,5m²?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Komfortzimmer ist mit 2,3 m x 3,7 m (also 8,5 m²) zu klein und berechtigt zu einer Reisepreisminderung wegen geringer Zimmergröße. Der Reisepreis kann in einem solchen Fall um 35% gemindert werden.

Ein Komfortzimmer muss mindestens eine Sitzgelegenheit, einen Nachtschrank pro Person sowie einen ausreichend geräumigen Kleiderschrank enthalten.

Wird ein „Gala-Dinner mit Musik und Tanz“ in einem umfunktionierten Barraum serviert, der gleichzeitig als Durchgangsraum für die Kellner dient, und das Programm nur per Video übertragen, so rechtfertigt dies eine Minderung des Gesamtreisepreises von 15 %.


AG Kiel, 04.07.2000 - Az: 114 C 50/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim