Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.049 Anfragen

Komfortzimmer mit 8,5m²?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Komfortzimmer ist mit 2,3 m x 3,7 m (also 8,5 m²) zu klein und berechtigt zu einer Reisepreisminderung wegen geringer Zimmergröße. Der Reisepreis kann in einem solchen Fall um 35% gemindert werden.

Ein Komfortzimmer muss mindestens eine Sitzgelegenheit, einen Nachtschrank pro Person sowie einen ausreichend geräumigen Kleiderschrank enthalten.

Wird ein „Gala-Dinner mit Musik und Tanz“ in einem umfunktionierten Barraum serviert, der gleichzeitig als Durchgangsraum für die Kellner dient, und das Programm nur per Video übertragen, so rechtfertigt dies eine Minderung des Gesamtreisepreises von 15 %.


AG Kiel, 04.07.2000 - Az: 114 C 50/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant