Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.869 Anfragen
Ameisenplage im Hotelzimmer
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall lag eine regelrechte Ameisenplage im Hotel vor, die auch dem Hotelpersonal und der Reiseleitung bekannt war. Eine gesonderte Mängelanzeige war daher entbehrlich.
Der Begriff Ameisenplage wurde vorliegend auch von mehreren Zeugen verwendet, was darauf hin deutete, dass es sich nicht um eine bloße Unannehmlichkeit gehandelt habe, mit der ein Mallorca-Reisender rechnen müsse.
Daher war eine Reisepreisminderung i.H.v. 5% angebracht - schließlich handelte es sich dann um eine erhebliche Beeinträchtigung.
OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - Az: 18 U 137/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller