Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.442 Anfragen

Stufe zwischen Hotelzimmer und Flur: Verkehrssicherungspflichtverletzung?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 16 Minuten

Im vorliegenden Fall befand sich im Vertragshotel eines Reiseveranstalters eine Stufe zwischen Zimmerflur und Hotelzimmer, die trotz ihrer Höhe von 3,7 - 5,4 cm nicht auffällig gekennzeichnet war.

Der Veranstalter haftet in diesem Fall grundsätzlich wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für Sturzschäden, die entstehen, weil der Reisende beim Verlassen des Zimmers über die Stufe stolpert.

Der Reiseteilnehmer muss sich aber unter Umständen ein Mitverschulden entgegen halten lassen.

Im zu entscheidenden Fall war ein Schmerzensgeld i.H.v. € 8000 zu gewähren, da der Reisende als Rechtshänder aufgrund des Unfalls seine rechte Hand kaum noch benutzen konnte und dies prognostisch auch zukünftig so sein würde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Klägerin stehen eigene vertragliche Schadensersatzansprüche aus §§ 651 f Abs. 1, 249, 253 BGB gegen die Beklagte zu.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant