Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden einen dreitägigen in einem Beauty- und Wellnesshotel gebucht, welches im Prospekt damit warb, dass die Wellnessangebote täglich buchbar seien. Die Reisenden mussten dann aber vor Ort feststellen, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar war - es waren lediglich zwei Termine für Fußreflexzonenmassagen frei. Daher reisten die Gäste am nächsten Morgen wieder ab, da sie erst abends anreisten und eine Abreise am gleichen Abend nicht mehr zumutbar war. Durch die Abreise wurde der Reisevertrag durch schlüssiges
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung