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Preisnachlass bei „Hängebett“

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Leidet ein Reisender infolge eines „Hängebetts“ im Hotel auch noch nach der Urlaubsreise unter erheblichen Rückenschmerzen und Verspannungen, kann ihm ein Minderungsrecht in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises zustehen.

Voraussetzung ist, dass die Beschwerden im einzelnen dargelegt und notfalls - etwa durch Hausarztattest - bewiesen werden können.


AG Hamburg, 03.01.2002 - Az: 22 A 23/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn