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Frühstücksbüffet: Was Reisende erwarten dürfen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist ausreichend, wenn beim Frühstücksbüffet eines Hotels mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden.

Bei einem „reichhaltigen Frühstücksbüffet“ genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.

Keinesfalls kann der Gast in einem Land wie Marokko dagegen Schwarz- und Knäckebrot erwarten.

Wurde das Buffet den genannten Anforderungen gerecht, so liegt kein Reisemangel vor.


AG Frankfurt/Main, 06.03.1986 - Az: 30 C 4289/85-45


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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