Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.052 Anfragen

Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle - Airline darf Beförderung verweigern

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Flugreisenden darf seitens der Fluggesellschaft die Beförderung verweigert werden, wenn dieser wegen Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu spät am Gate erscheint. Ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht in einem solchen Fall nicht.

Es ist Sache des Reisenden, dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig am Flugsteig (Gate) eintrifft. Der Bereich der Sicherheitskontrollen gehört regelmäßig nicht zum Flugsteig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant