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Bahnkosten werden auf die EU-Ausgleichszahlung angerechnet!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern einem Flugpassagier aufgrund Verspätung seines Rückflugs Bahnkosten entstehen, um zu seinem Wohnort zu gelangen, sind diese Kosten gemäß Art. 12 I S.2 EGVO Nr.261/2004 auf die Ausgleichszahlung anzurechnen.

Es kann nicht ernsthaft zweifelhaft sein, dass es sich bei den geltend gemachten Bahnkosten um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch i.S.v. Art.12 I S.2 EGVO Nr.261/2004 handelt.

Insoweit handelt es sich um einen Verzugsschaden wegen der verspäteten Ankunft i.S.v. Art. 19 Montrealer Übereinkommen und gerade nicht um Schadenersatz wegen nicht erbrachter Betreuungs- und Unterstützungsleistungen nach der EGVO Nr.261/2004.

Der Transfer - vorliegend vom Flughafen Frankfurt nach Berlin - war seitens der Fluggesellschaft nämlich nicht geschuldet. Fraglich war jedoch noch, wie die Anrechnungserklärung wirkt, also ob der in Rede stehende Schadensersatzanspruch ex tunc oder ex nunc erlischt.


LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - Az: 2-24 S 66/14

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