- Reiserecht
- Urteile
Streik des Sicherheitspersonals - Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall war es zu einem Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen gekommen, was dazu führte, dass die späteren Kläger den Flug verpassten. Sie traten die Reise dann mit Ersatzflügen an, deren Kosten sie von der Airline erstattet haben wollten. Die vom Reiseveranstalter überwiesene Gutschrift wegen entgangener Urlaubsfreuden reichte den Reisenden nicht.
Es bestand daher kein Anspruch auf den verlangten vollen Preis der Ersatzflüge und eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht wegen der verzögerten Reise:
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.697 Beratungsanfragen
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant