Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.410 Anfragen

Nichtbeförderung wegen Streikverdacht - Ausgleichszahlung

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Befürchtet ein Luftfahrtunternehmen einen Streik und wird aus diesem Grunde ein Passagier nicht befördert, so hat der Betroffene Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung.

Der Verdacht eines Streiks ist kein außergewöhnlicher Umstand und steht somit einer Zahlung nicht entgegen.

Vorliegend wurde dem Flugreisenden der Flug von Hamburg nach Paris verwehrt, weil die Fluggesellschaft befürchtete, dass es zu einem Streik in Paris kommen und daher der Anschlussflug nach Mexiko ausfallen würde. Die Befürchtung, dass es zu einem Streik in Paris kommt, genügt nicht - der außergewöhnliche Umstand muss schon tatsächlich vorliegen, um das Verhalten der Fluggesellschaft zu rechtfertigen.

Hier hätte die Fluggesellschaft den Passagier stattdessen über das Risiko aufklären müssen, so dass dieser selbst entscheiden kann, ob er das Risko in Kauf nehmen will oder nicht.


AG Hamburg, 04.10.2013 - Az: 20a C 206/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden