Die AGB eines Luftfahrtunternehmens, nach denen der Fluggast zur Vorauszahlung des vollen Flugpreises auch weiter vor dem gebuchten Flug verpflichtet ist, benachteiligen den Verbraucher unangemessen. Daher ist diese Regelung unzulässig.
Grundsätzlich sind Luftbeförderungsverträge Werkverträge, bei denen das Luftfahrtunternehmen vorleistungspflichtig ist. Hier muss aber der Verbraucher ohne zu wissen, ob der Flug durchgeführt wird, zahlen und verliert somit letztendlich sein Zurückbehaltungsrechts, das ihm bei Nichtbeförderung zusteht. Auch wird der Verbraucher mit dem Insolvenzrisiko belastet.
Die Planungssicherheit des Unternehmen ist bereits durch die fehlende Anonymität bei Buchung berücksichtigt. Die Benachteiligung durch die Vorleistungspflicht wird nicht durch geringe Preise und die Fluggastrechteverordnung ausgeglichen.
Unerheblich ist, ob andere Unternehmen, auch solche aus der Luftfahrtbranche, vergleichbare Regelungen verwenden. Eine solche Üblichkeit schließe keine unangemessene Benachteiligung von Fluggästen aus - außerdem sind Vorauszahlungsverpflichtungen ohne Absicherung der Kunden auch in anderen Unternehmen unwirksam.
Grundsätzlich sind Luftbeförderungsverträge Werkverträge, bei denen das Luftfahrtunternehmen vorleistungspflichtig ist. Hier muss aber der Verbraucher ohne zu wissen, ob der Flug durchgeführt wird, zahlen und verliert somit letztendlich sein Zurückbehaltungsrechts, das ihm bei Nichtbeförderung zusteht. Auch wird der Verbraucher mit dem Insolvenzrisiko belastet.
Die Planungssicherheit des Unternehmen ist bereits durch die fehlende Anonymität bei Buchung berücksichtigt. Die Benachteiligung durch die Vorleistungspflicht wird nicht durch geringe Preise und die Fluggastrechteverordnung ausgeglichen.
Unerheblich ist, ob andere Unternehmen, auch solche aus der Luftfahrtbranche, vergleichbare Regelungen verwenden. Eine solche Üblichkeit schließe keine unangemessene Benachteiligung von Fluggästen aus - außerdem sind Vorauszahlungsverpflichtungen ohne Absicherung der Kunden auch in anderen Unternehmen unwirksam.
LG Frankfurt/Main, 08.01.2014 - Az: 2-24 O 151/13
Nachfolgend: OLG Frankfurt, 04.09.2014 - Az: 16 U 15/14
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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