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Ankunftsverspätung und der Ausgleichsanspruch

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für Ausgleichsansprüche nach der EGVO 261/2004 kommt es alleine auf die "Ankunftsverspätung", nicht jedoch auf eine "relevante Abflugverspätung" an. Nicht erforderlich ist die Vorlage einer bestätigten Buchung, vielmehr genügt die Darlegung, dass eine bestätigte Buchung existiert und der Flug gemäss den Daten wahrgenommen wurde.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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