Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.027 Anfragen

Blitzschlag ist nicht zwingend ein außergewöhnlicher Umstand!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Flugzeug bereits während eines Fluges im Vorumlauf und nicht auf dem streitgegenständlichen Flug selbst von einem Blitz getroffen, so liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, der einem Anspruch aus EU-Ausgleichszahlung entgegensteht.
Vorliegend hatte die Fluggesellschaft vorgetragen, dass eine Ersatzmaschine in München nicht zur Verfügung stand und es auch nicht zuzumuten gewesen sei, ein oder mehrere Flugzeuge auf jedem Flughafen zu stationieren.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Erding, 23.07.2012 - Az: 3 C 719/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant