Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.027 Anfragen

Ersatzbeförderung annulliert - doppelte Ausgleichszahlung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird ein dem Fluggast angebotener und bestätigter Alternativflug annulliert, so hat der Reisende deswegen einen weiteren Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um einen angebotenen Ersatzflug wegen Annullierung des ursprünglichen handelt. Dass es sich bei dem Ersatzflug um die anderweitige Beförderung im Sinne von Art. 8 der Fluggastrechte-VO handelt, steht dem Anspruch nicht entgegen. Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 01.02.2013 - Az: 24 C 8824/10) schließt das Vorliegen einer "anderweitigen Beförderung" gemäß Art. 8 der FluggastrechteVO eine Anwendbarkeit der Art. 5 und 7 der FluggastrechteVO nicht aus.

Die Verordnung trennt die Begriffe "anderweitige Beförderung" und "Flug" gerade nicht streng, sondern spricht vielmehr auch bei der anderweitigen Beförderung gemäß Art. 8 Fluggastrechte-VO von einem Flug bzw. Alternativflug (so in Erwägungsgrund 13: "während sie auf einen späteren Flug warten" und in Erwägungsgrund 18: "Die Betreuung von Fluggästen, die auf einen Alternativflug (...) warten"). Es gibt daher keinerlei durchgreifenden Grund, einen angebotenen Alternativflug nicht als Flug im Sinne der Art. 5 und 7 der FluggastrechteVO anzusehen.

Die FluggastrechteVO sieht als Anspruchsgrundlage insoweit lediglich vor, dass die Passagiere über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen (Art. 3 Abs. 2 Fluggastrechte-VO). Dieses war vorliegend auch unstreitig der Fall.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - Az: 31 C 3349/12 (78)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg