Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.377 Anfragen

Verspätung wegen fahrlässigen Handelns des Flughafen-Bodenpersonals

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einer Abflugverspätung von über elf Stunden gekommen, so dass die Passagiere entsprechend verspätet am Zielort eintrafen.

Der Grund: Das Flugzeug war wegen Unachtsamkeit eines Schlepperfahrzeuges beschädigt worden, so die Fluggesellschaft, die sich so um die Zahlung einer Ausgleichszahlung drücken wollte.

Dieser Versuch scheiterte jedoch, da sich ein Luftfahrtunternehmen ein fahrlässiges Verhalten eines Bodenfahrzeugführers des Flughafens jedenfalls dann gemäss § 278 BGB zurechnen lassen muss, wenn das Flughafenfahrzeug - wie hier ein Schlepperfahrzeug - zur Abfertigung des Flugzeuges eingesetzt wurde.


AG Rüsselsheim, 27.07.2012 - Az: 3 C 468/12 (37)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant