Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.324 Anfragen

Verspätung wegen fahrlässigen Handelns des Flughafen-Bodenpersonals

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einer Abflugverspätung von über elf Stunden gekommen, so dass die Passagiere entsprechend verspätet am Zielort eintrafen.

Der Grund: Das Flugzeug war wegen Unachtsamkeit eines Schlepperfahrzeuges beschädigt worden, so die Fluggesellschaft, die sich so um die Zahlung einer Ausgleichszahlung drücken wollte.

Dieser Versuch scheiterte jedoch, da sich ein Luftfahrtunternehmen ein fahrlässiges Verhalten eines Bodenfahrzeugführers des Flughafens jedenfalls dann gemäss § 278 BGB zurechnen lassen muss, wenn das Flughafenfahrzeug - wie hier ein Schlepperfahrzeug - zur Abfertigung des Flugzeuges eingesetzt wurde.


AG Rüsselsheim, 27.07.2012 - Az: 3 C 468/12 (37)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.324 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant