Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.703 Anfragen

Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es handelt sich bei einem Vogelschlag nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, dieser steht im betrieblichem Zusammenhang mit der Beförderung.

Ist es deswegen zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden gekommen, so haben die Passagiere einen Anspruch auf Erhalt der EU-Ausgleichszahlung.

Hierzu führte das Gericht aus:

Sofern sich die Fluggesellschaft darauf beruft, dass die Verspätung auf das Vorliegen eines Vogelschlages und die damit einhergehende Sicherheitsuntersuchung zurückzuführen ist und meint, es liege ein unabwendbares Ereignis im Sinne von Artikel 5 Abs. 3 der EU-Fluggastverordnung vor, so kann sie nach Auffassung des Gerichtes mit diesem Argument deswegen nicht gehört werden, weil nach der einschlägigen Rechtsprechung und Kommentierung zu dieser Problematik sowohl nach der Rechtsprechung des BGH als auch des Kammergerichtes davon auszugehen ist, dass Vogelschlag ein Ereignis ist, welches im betrieblichen Zusammenhang mit der Luftbeförderung steht und darüber hinaus technische Defekte nicht zu den Exkulpationsgründen des Artikel 5 Abs. 3 der EU-Fluggastverordnung gehören.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant