Zwar erfolgt ein Abzug der Ausgleichsleistung vom Schadensersatzanspruch. Eine Anrechnung von Ausgleichsansprüchen auf Rechtsanwaltskosten findet jedoch nicht statt, da die Anrechnung nur im Hinblick auf weitergehende Schadensersatzansprüche in Betracht kommt, die ihre Ursache im Ergebnis ebenfalls in der Flugverspätung haben.
AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - Az: 3 C 237/11 (36)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


