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Geplatzter Reifen - außergewöhnlicher Umstand?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Platzt ein Reifen bei der Landung des Flugzeugs, so liegt kein "außergewöhnlichen Umstand" i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vor.


AG Königs Wusterhausen, 31.05.2011 - Az: 20 C 84/11

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