Es liegt ein außergewöhnlichen Umstand vor, wenn einem Flughafenbetreiber das Enteisungsmittel aufgrund anhaltend schlechter Wetterbedingungen ausgeht, so dass der fragliche Flug von der Fluggesellschaft annulliert werden musste. In diesem Fall kann der Passagier daher keine Ausgleichsansprüchen geltend machen.
AG Königs Wusterhausen, 08.06.2011 - Az: 9 C 113/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.928 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...