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Todesfall im Flieger: Entschädigung für Verzögerungen?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung, wenn sich im Flugzeug ein Todesfall ereignet hat und es in der Folge zu einer Verspätung gekommen ist.

Ein Todesfall im Flugzeug ist als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu betrachten, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der durch das Luftfahrtunternehmen beherrscht werden kann.

Gegen die Verzögerungen, die sich durch einen plötzlichen Todesfall an Bord ergeben, kann die Fluggesellschaft keine zumutbaren Maßnahmen ergreifen.


AG Frankfurt/Main, 01.03.2011 - Az: 31 C 2177/10 (83)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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