Soweit ein Fluggast zwei nacheinander geschaltete Flüge bucht, sind die Flüge ohne Schaffung einer Abhängigkeit durch das Luftfahrtunternehmen nicht als Einheit zu werten, so dass der zweite Flug nicht als direkter Anschlussflug des ersten Fluges angesehen werden kann.
AG Nürtingen, 29.04.2011 - Az: 11 C 596/11
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