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Verzugsschaden als weitergehender Schadensersatz?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verzugsschaden, der sich dadurch ergibt, dass das Luftfahrtunternehmen seiner Zahlungsverpflichtung (Zahlung der Ausgleichsleistung) trotz Aufforderung des Fluggastes nicht nachkommt, gehört nicht zum "weitergehenden Schadensersatz" i.S.v. Art. 12 Abs. 1 VO.

Umfasst sind nach der Vorschrift nur Schäden, die aufgrund der Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung entstanden sind.


LG Frankfurt/Main, 15.03.2011 - Az: 2-24 S 1/11, 2/24 S 1/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal