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Verzugsschaden als weitergehender Schadensersatz?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verzugsschaden, der sich dadurch ergibt, dass das Luftfahrtunternehmen seiner Zahlungsverpflichtung (Zahlung der Ausgleichsleistung) trotz Aufforderung des Fluggastes nicht nachkommt, gehört nicht zum "weitergehenden Schadensersatz" i.S.v. Art. 12 Abs. 1 VO.

Umfasst sind nach der Vorschrift nur Schäden, die aufgrund der Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung entstanden sind.


LG Frankfurt/Main, 15.03.2011 - Az: 2-24 S 1/11, 2/24 S 1/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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