Fluggäste haben gegenüber der Fluggesellschaft einen vertraglichen Beförderungsanspruch - jedoch nur dann, wenn der Gast auch alles Erforderliche unternimmt, um die Beförderung zu ermöglichen.
Dies bedeutet auch, dass der Gast rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen muss.
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AG Bad Homburg, 24.02.2000 - Az: 2 C 3869/99 (12)
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