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Nur wer rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheint hat einen Beförderungsanspruch

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste haben gegenüber der Fluggesellschaft einen vertraglichen Beförderungsanspruch - jedoch nur dann, wenn der Gast auch alles Erforderliche unternimmt, um die Beförderung zu ermöglichen.

Dies bedeutet auch, dass der Gast rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen muss.

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AG Bad Homburg, 24.02.2000 - Az: 2 C 3869/99 (12)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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