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Nur wer rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheint hat einen Beförderungsanspruch

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste haben gegenüber der Fluggesellschaft einen vertraglichen Beförderungsanspruch - jedoch nur dann, wenn der Gast auch alles Erforderliche unternimmt, um die Beförderung zu ermöglichen.

Dies bedeutet auch, dass der Gast rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen muss.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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