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Flugzeugtüren geschlossen und Mitnahme verweigert - Nichtbeförderung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die Mitnahme eines am Gate erscheinenden Fluggastes verweigert, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen worden sind, so liegt keine Nichtbeförderung i.S.d. EG-Verordnung vor. Diese greift nur dann, wenn der Gast rechtzeitig zur Abfertigung für den Flug erscheint und am Ausgang der Einstieg in die Maschine verwehrt wird. Dies gilt zumindest für den Fall, dass Grund für die Verspätung Mängel im Pass des Kindes der Partei sind, so wie dies vorliegend der Fall war.


OLG Frankfurt, 01.10.2009 - Az: 16 U 18/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen