Die Flugsicherheitsbehörde haftet, wenn bei der Gepäckkontrolle am Flughafen Gegenstände verschwinden. Die Flugsicherheitsbehörde wird mit der Übergabe der Sachen zum Verwahrer und ist dafür verantwortlich, dass der Reisende alle kontrollierten Gegenstände zurückerhält.
LG Frankfurt/Main, 01.04.2008 - Az: 2-4 O 451/06
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