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2 1/2 Stunden später startender Ersatzflug - Annullierung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Prüfung einer Flugannullierung ist keine Berücksichtigung des Zeitfaktors im Artikel 2 Abs. 1 der EGVO-261/2004 vorgesehen.

Wird ein Flug mit dem Vermerk "due to fog cancelled" nicht durchgeführt und erfolgt die Beförderung 2 1/2 Stunden später mit einem anderen Flugzeug, so handelt es sich um eine Annullierung und nicht etwa um eine Verspätung.

Dies gilt zumindest für den Fall, daß der Ersatzflug gem. Flugnummer von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wurde und im Gegensatz zum ursprünglich gebuchten Direktflug auch eine Zwischenlandung mit Maschinenwechsel beinhaltet.


AG Frankfurt/Main, 31.08.2006 - Az: 30 C 1370/06 - 25, 30 C 1370/06

ECLI:DE:AGFFM:2006:0831.30C1370.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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