- Reiserecht
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Mit Flugzeitänderungen muß gerechnet werden
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird der Hinflug von 6.00 auf 18.25 Uhr verschoben, so ist die Reise nicht mangelhaft, da im Zeitalter des Massentourismus immer mit Änderungen der Flugzeiten zu rechnen ist. Änderungen der Flugzeiten sind Veranstaltern grundsätzlich zuzugestehen, um eine weitgehende Auslastung der Flugzeuge zu gewährleisten. Sind jedoch nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen, so ist
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