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Mit Flugzeitänderungen muß gerechnet werden

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der Hinflug von 6.00 auf 18.25 Uhr verschoben, so ist die Reise nicht mangelhaft, da im Zeitalter des Massentourismus immer mit Änderungen der Flugzeiten zu rechnen ist. Änderungen der Flugzeiten sind Veranstaltern grundsätzlich zuzugestehen, um eine weitgehende Auslastung der Flugzeuge zu gewährleisten. Sind jedoch nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen, so ist

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AG Duisburg, 06.04.2006 - Az: 45 C 367/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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