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EU-Fluggastrecht gilt auch auf Pauschalreisen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste (Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004).

Die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft.

Kommt es zu einer Änderung von An- oder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen geltend machen.


AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - Az: 3 C 1127/05

Nachfolgend: LG Darmstadt, 12.07.2006 - Az: 21 S 20/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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