Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Rückflugzeit 9 ½ Stunden vorverlegt...: Reisemangel?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es liegt kein Reisemangel vor, wenn die Rückflugzeit kurzfristig um ca. 9 ½ Stunden vorverlegt wurde und der Reisende aus diesem Grund einen für den letzten Tag geplanten Ausflug nicht durchführen kann.

Der Reisende war zwar vorliegend der Ansicht, dass er letztendlich einen Urlaubstag verloren habe. Im Wesentlichen sind Hin- und Rückreisetag jedoch Reisetage.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Kläger haben keinen Anspruch auf Minderung für die behauptete Verkürzung der Urlaubszeit, bedingt durch die Vorverlegung des Rückfluges am letzten Urlaubstag von 18:45 Uhr auf 09:25 Uhr.

Vertragsgrundlage zwischen den Parteien ist der Reisevertrag in Verbindung mit dem Reisekatalog der Beklagten. In beiden befinden sich feste Flugzeiten für die vorgesehene Reisezeit vom 03.09. bis 17.09.2001 nicht. Vielmehr ergibt sich aus der Prospektierung der Beklagten, dass die Flugzeiten ausdrücklich freibleibend sein sollen, d.h. die Beklagte behält sich Veränderungen der Flugzeiten vor.

Diese Vertragsgrundlage erfährt auch dadurch keine Veränderung in rechtlicher Hinsicht, dass die Beklagte schließlich rechtzeitig vor Reisebeginn sowohl die Hinflugzeit als auch die Rückflugzeit dem Vertragspartner bekannt gibt, wobei zumindest die Rückflugzeit ihren Vorläufigkeitscharakter behält.

Eine ausdrückliche vertragsändernde Festlegung dieser Flugzeiten ist durch die Parteien nicht vereinbart worden.

Abgesehen davon sind sowohl der Hin- als auch der Rückreisetag im Wesentlichen Reisetage, wobei die einzelnen Reisenden durchaus unterschiedliche Prioritäten hinsichtlich der Flugzeiten haben, denen der Charterflugverkehr in aller Regel nicht entgegenkommen kann.


AG Hannover, 02.07.2002 - Az: 560 C 4074/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard