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Beim Flugpreis gehört die Mehrwertsteuer dazu

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gewerbetreibende - auch im Internet - müssen Endpreise angeben. Somit ist die Angabe eines Nettopreises zzgl. Steuern und Gebühren einer Fluggesellschaft wettbewerbswidrig.

Zwar gehen Verbraucher davon aus, dass zum Flugticketpreis noch Luftsicherungsgebühr und Flughafensteuer hinzukommen, nicht jedoch die Mehrwertsteuer.


LG Köln, 27.05.2004 - Az: 31 O 199/04

Nachfolgend: OLG Köln, 29.10.2004 - Az: 6 U 126/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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