Gewerbetreibende - auch im Internet - müssen Endpreise angeben. Somit ist die Angabe eines Nettopreises zzgl. Steuern und Gebühren einer Fluggesellschaft wettbewerbswidrig.
Zwar gehen Verbraucher davon aus, dass zum Flugticketpreis noch Luftsicherungsgebühr und Flughafensteuer hinzukommen, nicht jedoch die Mehrwertsteuer.
Zwar gehen Verbraucher davon aus, dass zum Flugticketpreis noch Luftsicherungsgebühr und Flughafensteuer hinzukommen, nicht jedoch die Mehrwertsteuer.
LG Köln, 27.05.2004 - Az: 31 O 199/04
Nachfolgend: OLG Köln, 29.10.2004 - Az: 6 U 126/04
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