Preisangabe für Ferienimmobilien muss Endreinigung enthalten!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Gesamtpreis bei der Vermietung einer Ferienimmobilie muss gem. § 1 I S.1 PAngV alle Nebenkosten und damit auch die Preise für Bettwäsche und Endreinigung enthalten, wenn diese Leistungen nicht optional sind.
Bei einer Mietdauer von nur einem Tag errechnen sich die Kosten aus dem entsprechenden Tagessatz zuzüglich der Kosten der Endreinigung. Dieser Endpreis ist auch anzugeben.
OLG Braunschweig, 08.04.2015 - Az: 2 U 50/14
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